Einführung

Die Tierärzteschaft hat sich mit der Landestierärztekammer Hessen (LTK Hessen) eine eigene Berufsaufsicht gegeben, um selbst dafür Sorge zu tragen, dass berufswidriges Verhalten geahndet wird. Dabei legt die Berufsordnung für Tierärzt:innen in Hessen (auf der Grundlage des Hessischen Heilberufsgesetzes) fest, welche Gebote Tierärzt:innen einhalten müssen und deren Einhaltung durch die LTK Hessen geprüft und überwacht wird.
 

Das sollten Sie wissen:
 

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Antrag Schlichtungsverfahren

Antrag Beschwerdeverfahren

Zivilrechtliche Verfahren

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