01.10.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Erhöhung des Kammerbeitrages nach mehr als 25 Jahren wurde aufgrund steigender Kosten erforderlich. Dabei wurde die Einteilung einzelner Gruppen den heutigen Gegebenheiten angepasst. So werden künftig z. B. tierärztliche Gesellschafter oder Geschäftsführer von Praxen/Kliniken in der gleichen Beitragsgruppe aufgeführt wie selbständige Kolleginnen und Kollegen.

Weiterhin ist eine Erhöhung des Beitrags für Rentner vorgesehen. Bislang können Rentner, die ihren Beruf nicht mehr ausüben, freiwillig Mitglied in der Kammer bleiben und wurden nach Vollendung des 75. Lebensjahres als beitragsfreies Mitglied geführt. Künftig soll hier ein Beitrag erhoben werden, da auch die Mitgliedschaft von Rentnern für die Kammer mit Aufwand verbunden ist (z. B. muss für jedes Mitglied ein Beitrag an die Bundestierärztekammer abgeführt werden). Der freiwillige Mitgliedschaftsstatus bleibt bestehen.

Die neue Beitragsordnung tritt am  01.01.2021 in Kraft und sieht nachfolgende Beiträge vor:

1.

in eigener Praxis/Klinik tätige Tierärzte und Tierärzte als Gesellschafter
und/oder Geschäftsführer einer tierärztlichen Praxis/Klinik

260,00 Euro

2.

Industrietierärzte und beamtete Tierärzte

210,00 Euro

3.

Praxisassistenten, sonstige Angestellte, sonstige selbständig Tätige, Praxisvertreter und Stipendiaten

160,00 Euro

4.

Unbezahlte Doktoranden und Hospitanten sowie
freiwillige Mitglieder ohne Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit

60,00 Euro

5.

Freiwillige Mitglieder, die voll im Beruf stehen, werden nach Ziff. 3. veranlagt.

 

Um Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, werden für den jährlichen Kammerbeitrag keine individuellen Beitragsbescheide mehr erstellt. Die Landestierärztekammer Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung, auf die im Deutschen Tierärzteblatt sowie auf der LTK-Homepage zum jeweiligen Jahreswechsel hingewiesen wird. Als Zahlungsnachweis für z. B. steuerliche Zwecke ist der Zahlungsbeleg der Bank ausreichend.

Kammermitglieder, die der Landestierärztekammer Hessen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten eine Ermäßigung des Kammerbeitrages von 10,-- € für jedes volle Beitragsjahr.


gez. Dr. Ingo Stammberger

- Präsident -