GOT - Gebührenordnung für Tierärzte
Gebührenordnung für Tierärzte
Dechra-Ausgabe 2022 - gültig ab 22. November 2022!
Informationsblätter zur GOT stehen auf der BTK-Homepage zur Verfügung
GOT-Novelle tritt am 22. November 2022 in Kraft
Weiterführende Informationen finden Sie >hier<
Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Nachfolgend findet sich die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre:
Gebührenordnung für Tierärzte (Stand: 14.02.2020)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung" u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr" ergänzt. Auf die nachfolgenden Informationen der Bundestierärztekammer (BTK) wird verwiesen:
Merkblatt "Notdienstgebühr"
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Erhebung der Notdienstgebühr:
FAQ - GOT Notdienstgebühr Bundestierärztekammer (BTK)