EU-Tierarzneimittelrecht: FAQ und Auslegungshinweise
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht (14.02.2023) - Die Erläuterungen wurden von der Bundestierärztekammer (BTK) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel (AG TAM) der LAV (Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) erarbeitet. Sie dienen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit des seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrechts. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Überwachungsbehörde in begründeten Einzelfällen eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Rechtlich verbindlich ist allein der Rechtstext.
Die BTK informiert mit einen Katalog mit FAQ zur aktuellen EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6). Sie können diese FAQ unter diesem Link aufrufen BTK - FAQ zum EU-Tierarzneimittelrecht.
Themen "Notdienst" und GOT in den Medien
Die Gießener Allgemeine hat die Themen "Notdienst" und GOT aufgegriffen und dazu auch mit Prof. Dr. Sabine Tacke gesprochen, der Präsidentin der LTK Hessen. Hier finden Sie die Artikel:
Pressemitteilung von Bundestierärztekammer, Bundesverband praktizierender Tierärzte und Bundesverband der beamteten Tierärzte vom 21.12.2022
Ampelkoalition schafft Bürokratiemonster
Gefährdung von Tiergesundheit, Tierschutz, tierischer Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit
Die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes baut die immens zeitraubenden Dokumentationspflichten als das "beste Mittel" für die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes aus, anstatt endlich präventive Maßnahmen für die Tiergesundheit zu fördern und gesetzlich eindeutig zu verankern. Die nach EU-Recht erforderliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes ab 2023 wurde dabei als Deckmantel für das Durchpeitschen der überbordenden Bürokratie missbraucht, die trotz fehlender Rechtssicherheit auch noch der Tierärzteschaft übertragen wurde. Wesentlich zielführender wäre gewesen, sich auf die wesentlich ressourcenschonendere Erfassung der von der EU geforderten Daten zu beschränken und gleichzeitig Regelungen zu treffen, um die deutsche Nutztierhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit, Ökobilanz von Lebensmitteln, Klimaneutralität, qualitativ hochwertiger Lebensmittelerzeugung und heimischer Ernährungssicherheit zu erhalten bzw. zu stärken. Denn nur damit sind die Hauptziele der "Farm to Fork"-Strategie, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und der Ernährungssicherheit sowie die Förderung nachhaltiger Lebensmittelverarbeitungspraktiken zu erreichen. Werden diese Ziele ernsthaft verfolgt, führt das ganz automatisch zu einer weiteren Reduktion des Antibiotikaeinsatzes – und zwar gezielt direkt und nicht, wie jetzt fortgeschrieben, indirekt über Sanktionen. Leider zeigen Aussagen der Politik wie "Unser langfristiges Ziel ist ein Um- und Abbau der Tierhaltung, der den massenhaften Einsatz von Antibiotika unnötig macht.", dass die Tierärzteschaft trotz einer Minimierung der Antibiotikaabgabemenge von fast 65 Prozent in den letzten 10 Jahren noch immer nicht als erster Ansprechpartner bezüglich Tiergesundheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz wahrgenommen wird. Die Tierärzteschaft ist systemrelevant und ohne eine ausreichende Anzahl von Nutztierärzt:innen wird eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden und damit auch eine ökologisch-biologische Landwirtschaft nicht überleben können.
Deshalb fordern wir die Ampelkoalition erneut auf: Bitte werden Sie endlich aktiv! Stellen Sie Planungs- und Rechtssicherheit für Tierhaltungsanlagen sicher. Schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen für eine präventive Tiergesundheitsstrategie. Beenden Sie die pauschale Verurteilung der Nutztierhaltung.
Hintergrund
Reaktion der tierärztlichen Verbände Bundestierärztekammer (BTK), Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) auf die BMEL-Pressemitteilung 170/2022 vom 02.12.2022 – Özdemir: "Einsatz von Antibiotika dauerhaft senken".
Prof. Dr. Sabine Tacke neue Präsidentin der LTK Hessen
Auf ihrer Versammlung am 23. und 24.11.2022 in Idstein wählten die Delegierten der LTK Hessen Prof. Dr. Sabine Tacke zur Präsidentin und Dr. Judith Lubjuhn-Fischer zur Vizepräsidentin. Dr. Stammberger, langjähriger Präsident, hatte nicht mehr kandidiert. Er wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt und für seinen engagierten Einsatz und seine Verdienste für den Berufsstand mit der Hellmuth-Schulz-Medaille ausgezeichnet.
LTK Hessen unterstützt die Stiftung Hessischer Tierschutz

Am 28.09.2022 überreichte Dr. Ingo Stammberger, Präsident der LTK Hessen, einen Spendenscheck in Höhe von 8.350 Euro an Christina Uhl, Leiterin des Ministerinbüros, als persönliche Vertreterin der Ratsvorsitzenden und Umweltministerin Priska Hinz in Präsenz der anwesenden Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Hessischer Tierschutz. Der Vorstand der LTK hat vor einigen Jahren entschieden, die eingenommenen Ordnungsgelder dem Tierschutz zuzuführen. Die Stiftung unterstützt auf Antrag z. B. Tierheime in Hessen. Foto: HMUKLV
15.06.2022
SWR2 GELD, MARKT, MEINUNG
Großkonzerne in der Tiermedizin: Retter oder Ausbeuter?
Noch gilt Deutschland als tiermedizinisches Billigland: Doch immer mehr Praxen und Kliniken werden von den Großkonzernen Mars und Nestlé aufgekauft.
Kritiker fürchten steigende Behandlungskosten. Ohne Investoren scheint aber die Notfall-Versorgung in Gefahr. Es fehlen Tierärzte und viele wollen lieber festangestellt sein.
Sie finden die Sendung online zum Nachhören oder Downloaden bei den üblichen Streaming-Portalen wie Spotify oder unter diesen Links:
ARD-Audiothek:https://www.ardaudiothek.de/sendung/geld-markt-meinung/8758642/
Notdienst – FAQs
11.01.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den vergangenen Tagen erreichten uns viele Anfragen und Zuschriften als Reaktion auf unsere Mitteilung, dass die Delegiertenversammlung der LTK Hessen im November Änderungen der Berufsordnung beschlossen hat, die insbesondere den Notdienst betreffen.
Erwartungsgemäß fällt die Resonanz sehr unterschiedlich aus: Zustimmung kommt von denen, die Notdienstringen angeschlossen sind und Notdienst leisten und nun Unterstützung erwarten, Ablehnung kommt von den „Kolleg:innen“, die eben keinen Notdienst leisten und dies als Aufgabe der Kliniken sehen.
Um es nochmal zu sagen, die Notdienstverpflichtung ist keine „Erfindung der Kammer“, sondern eine gesetzliche Regelung, deren Einhaltung die Kammer zu überwachen hat. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: „Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …“.
Erfreulich an allen ‑ zustimmenden wie ablehnenden ‑ Reaktionen ist, dass wir diese Notdienstverpflichtung wieder ins Bewusstsein vieler Kolleg:innen gerückt haben. Erfreulich ist auch, dass einige Kolleg:innen Notdienstringe neu organisieren oder bestehende erweitern wollen. Bitte unterstützen Sie diese dabei, schließen Sie sich Notdienstringen an! Damit kann die Last auf viele Schultern verteilt werden.
Wie schon gesagt, uns erreichen viele Anfragen, die wir nur bedingt individuell beantworten können, die aber bestimmt auch von allgemeinem Interesse sind. Wir haben eine (anonymisierte) „Frequently Asked Questions“-Liste mit den entsprechenden Antworten zusammengestellt. Diese werden wir fortlaufend aktualisieren. Fragen provokanter Natur, die wir leider auch bekommen, und die weder fachlich noch berufsrechtlich weiterführend sind, werden wir nicht beantworten.
Ich wünsche Ihnen in diesen verrückten Zeiten im Namen des Vorstandes und der Geschäftsstelle der LTK Hessen eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für 2022!
Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen
Notdienst – Änderung der Berufsordnung verabschiedet
23.11.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf der Delegiertenversammlung (15.-16.11.2021) verabschiedeten die Delegierten der LTK Hessen einstimmig Änderungen der Berufsordnung, die insbesondere den Notdienst betreffen. Den vollständigen Text finden Sie hier (Nr. 2).
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde werden diese nach Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt voraussichtlich Anfang 2022 in Kraft treten.
Die wesentlichen Neuerungen sind die folgenden:
- Die Beteiligung am Notdienst muss durch verbindliche, schriftliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen/Tierärztlichen Kliniken geregelt und auf Nachfrage der Kammer nachgewiesen werden.
- Patientenbesitzer sind über den diensthabenden Tierarzt tagesaktuell durch Aushang am Praxiseingang zu informieren. Darüber hinaus muss diese Information telefonisch und – soweit möglich – in anderen geeigneten Medien, wie Praxis-Homepage, lokale Zeitung, abrufbar sein. Die Kammer wird auf ihrer Homepage auch einen "Notdienstkalender" zum Selbsteintrag etablieren.
- Soweit landwirtschaftliche Nutztiere behandelt werden, beschränkt sich die Notdienst-Verpflichtung auf die eigene Klientel.
- Bei Kleintieren wurde die Beschränkung auf die Notversorgung der eigenen Klientel aufgehoben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie schon des Öfteren kommuniziert: Der Notdienst ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: "Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …".
Freiwillig ist zurzeit (noch) die Selbstorganisation des Notdienstes. Keiner erwartet, dass eine Praxis einen "24 h/ 7 d /365 d"-Notdienst anbietet. Falls der Notdienstverpflichtung nicht persönlich nachgekommen werden kann (z. B. gesundheitliche oder familiäre Situation) besteht die Verpflichtung, eine Vertretung zu organisieren. Die Selbstorganisation in Notdienstringen ist bislang ein probates Mittel, die Arbeitsbelastung auf viele Schultern zu verteilen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die Notdienstringe organisieren. Schließen Sie sich diesen bereits bestehenden Ringen an. Andernfalls werden wir die (kostenpflichtige) Organisation übernehmen müssen.
Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen
25.08.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Thema „Wochenend-, Nacht- und Notdienst“ ist wieder in den Vordergrund getreten. Uns erreichen Hilferufe von Kliniken und Praxen, die kurz vor dem Kollaps stehen. In der Regel wurden und werden „rund-um-die-Uhr“-Notdienste von Tierärztlichen Kliniken abgedeckt. Doch immer mehr Kliniken gaben und geben ihren Klinikstatus ab und sind damit nicht mehr verpflichtet, rund um die Uhr 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr zur Verfügung zu stehen.
Keiner erwartet, dass eine Praxis einen „rund-um-die-Uhr“-Notdienst anbietet. Die Selbstorganisation in Notdienstringen war bislang ein probates Mittel, die Arbeitsbelastung auf viele Schultern zu verteilen. Doch Praxen, die bislang gut funktionierenden Notdienstringen angeschlossen sind, klagen zunehmend über das unkollegiale Verhalten von „Kollegen“, die sich ihrem Notdienst verweigern.
Dabei sind die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben eindeutig. Der Notdienst ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Man kann sich nicht davon „abmelden“! § 23 des Hessischen Heilberufsgesetzes besagt: „Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben insbesondere die Pflicht, … soweit sie als Berufsangehörige … in eigener Praxis tätig sind, am Notfalldienst teilzunehmen …“.
Vorschläge, die Berufsordnung der LTK Hessen entsprechend zu verschärfen, werden der nächsten Delegiertenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Delegierten muss die Beteiligung am Notdienst dann durch verbindliche, schriftliche Übereinkunft mit Nachbarpraxen/Tierärztlichen Kliniken nachgewiesen werden. Patientenbesitzer sind über den diensthabenden Tierarzt tagesaktuell für die Kammer nachprüfbar zu informieren. Wird durch kollegiale Übereinkunft keine befriedigende Lösung erreicht, wird die Kammer Notdienstringe einteilen. Einschlägige Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern bestätigen die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich appelliere an Ihr Verantwortungsbewusstsein Ihren Patienten gegenüber. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die Notdienstringe organisieren. Schließen Sie sich diesen bereits bestehenden Ringen an. Andernfalls werden wir die Organisation übernehmen müssen.
Dr. Ingo Stammberger
Präsident der Landestierärztekammer Hessen
Online-Anmeldung für Fortbildungen der LTK Hessen
Für Tierärzte/Tierärztinnen: Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. StrlSchV (Röntgen und CT).
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