Öffentliche Zahlungsaufforderung
Für den jährlichen Kammerbeitrag werden keine individuellen Beitragsbescheide erstellt. Die Landestierärztekammer Hessen erlässt vielmehr eine Allgemeinverfügung in Form einer öffentlichen Zahlungsaufforderung, auf die im Deutschen Tierärzteblatt sowie auf der LTK-Homepage zum jeweiligen Jahreswechsel hingewiesen wird und die Sie hier >aufrufen< können.

