Die Beschwerde

Durch die schriftliche Beschwerde des Patientenbesitzers an die LTK Hessen wird das Beschwerdeverfahren in Gang gesetzt. Sind die formellen Bedingungen der Antragstellung erfüllt, leitet diese das Verwaltungsverfahren ein. Zu den erforderlichen Angaben seitens des Beschwerdeführers gehören:
  1. Angaben zur Person der Beschwerdeführerin / des Beschwerdeführers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift),
  2. Name und vollständige Anschrift der betreffenden Tierärztin/ des betreffenden Tierarztes,
  3. möglichst detaillierte, klare und nachvollziehbare Angaben zum Sachverhalt,
  4. falls vorhanden Beweismittel (Unterlagen),
  5. Hinweis, ob ein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder war und ob eine andere Behörde mit dem gleichen Sachverhalt befasst ist.
Die Beschwerde („Antrag“) ist schriftlich einzureichen und vom Beschwerdeführer zu unterschreiben. Der Antrag kann auch elektronisch eingereicht werden. Sollte er per E-Mail eingereicht werden, sind ebenso die Formerfordernisse eines schriftlichen Antrags einzuhalten. im Rahmen des Verfahrens wird die Beschwerde an den betroffenen Tierarzt bzw. an die betroffene Tierärztin zur Stellungnahme weitergeleitet.