Sie hinterfragen eine Tierarztrechnung?
Sprechen Sie Ihre behandelnde Tierärztin bzw. Tierarzt offen darauf an. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann die LTK Hessen die Tierarztrechnung, hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), überprüfen. Hierbei kann nur die formale und rechnerische Einhaltung der Gebührenordnung überprüft werden. Ob beispielsweise bestimmte Leistungen tatsächlich erbracht wurden, oder die Behandlung notwendig und angemessen war, kann in diesem Verfahren nicht geklärt werden. Des Weiteren können zivilrechtliche Forderungen (Erlass/Minderung der Rechnung, Rückerstattungen von Gebühren, etc.) nicht über die LTK Hessen durchgesetzt werden. Auf den Menüpunkt „zivilrechtliche Verfahren“ wird zusätzlich verwiesen.
Die Rechnungsüberprüfung durch die LTK Hessen ist, je nach Umfang, zwischen 30,-- € und 100,-- € kostenpflichtig (Antragsformular).
Die tierärztliche Leistung wird überwiegend auf Basis eines Dienstvertrages erbracht. Es handelt sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht der Tierärztin bzw. dem Tierarzt für die erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit der Tierärztin bzw. dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Gem. § 7 Abs. 3 GOT wird die Vergütung fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt worden ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Zusammenhang mit einer Rechnungsprüfung durch die LTK Hessen keine aufschiebende Wirkung der Zahlungspflicht besteht.

