Zivilrechtliche Verfahren
Alle zivilrechtlichen Angelegenheiten und Vorwürfe, wie Schadenersatz, Minderung von Honoraransprüchen, Anerkennung von Fehlbehandlungen, Beleidigung, Verleumdung, Betrug und andere der Tierärztin bzw. dem Tierarzt zur Last gelegte Vorwürfe, die Gegenstand einer Auseinandersetzung sein können, müssen vor einem ordentlichen Gericht ausgefochten werden. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

