Die Landestierärztekammer Hessen hat auf ihrer Delegiertenversammlung am 19.11.2003 in Wetzlar folgende Resolution verabschiedet:

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Haltung von Legehennen

Am 28.11.2003 wird der Bundesrat voraussichtlich über Anträge zur Änderung der Anforderungen an die Haltung von Legehennen abstimmen. Dabei geht es um die Verlängerung der Frist für die Verwendung so genannter ausgestalteter Käfige sowie um eine geringere Mindesthöhe und -fläche von Haltungseinrichtungen. Das derzeit geltende Verbot der Batteriekäfige sowie der ausgestalteten Käfige für Legehennen ab 2007 ist aus Tierschutzgründen beizubehalten und wird außerdem dem Staatsziel Tierschutz sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.1999 zur Haltung von Legehennen gerecht. Die vorläufigen Ergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur vergleichenden Untersuchung von Leistungsniveau und Gesundheitsstatus in Legehennenhaltungen zeigen einen höheren Anteil von Impfungen und Behandlungen, Verhaltensstörungen und Verlusten in alternativen Haltungssystemen gegenüber konventionellen Käfighaltungen. Es gibt jedoch auch andere Untersuchungen, die belegen, dass die Sterblichkeitsrate im Wesentlichen nicht von den verschiedenen Haltungssystemen, sondern von der Rasse und von den Aufzuchtbedingungen beeinflusst wird (Report des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses der EU sowie Untersuchungen aus der Schweiz*). Bevor daher Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgenommen werden, sollten zunächst die Endergebnisse der Studie der Tierärztlichen Hochschule abgewartet werden. Falls diese die Zwischenergebnisse bestätigten, sollte eine gezielte Ursachenforschung betrieben werden, insbesondere zu der Frage, welchen Einfluss Herkunft der Tiere, Aufzuchtbedingungen, Herdengröße und Management auf Sterblichkeit, Verhaltensstörungen etc. haben. Die Delegiertenversammlung der Landestierärztekammer Hessen fordert daher Staatsminister Wilhelm Dietzel auf, Anträgen auf Änderung der Anforderungen an die Haltung von Legehennen nicht zuzustimmen.