Landtagswahl 2023 - Wahlprüfsteine der LTK Hessen

Anlässlich der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober hat die LTK Hessen die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien zu ihren Positionen und Plänen zu den unten aufgeführten, für Tierärztinnen und Tierärzte relevanten Themen, gefragt.

Antworten der Parteien

Fachkräftemangel – Zahl der Studienplätze
Tierärztinnen und Tierärzte haben vielfältige, für die Gesundheit von Tier und Mensch notwendige Aufgaben (Versorgung von Heim- und Nutztieren sowie Sport-, Dienst- und Assistenztieren, Sicherstellung eines gesunden und leistungsfähigen Nutztierbestands, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung). Es besteht bereits jetzt schon ein Mangel an Tierärztinnen und Tierärzten in Praxen – insbesondere in Großtierpraxen, was schon jetzt zu tierschutzrelevanten Situationen führt –, Veterinärämtern, Untersuchungseinrichtungen, Schlachtbetrieben und auch an den Universitäten.

Zusätzliche Studienplätze könnten Abhilfe schaffen. Weitere Stichworte sind eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, Reduktion der Bürokratie, Wertschätzung des öffentlichen Dienstes, Bereitstellung von mehr Personal.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieser Situation zu begegnen?


Aufkaufen von Praxen und Kliniken durch Investoren
Auch in der Veterinärmedizin spielt das Aufkaufen von Praxen durch Ketten und Investoren eine große Rolle. Dadurch kann es zu Problemen mit dem Einhalten der Berufsordnungen kommen. Um als Landestierärztekammer Hessen und Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Einhaltung der Berufsordnung auch bei Praxen und Kliniken, die einer Kette angehören, sorgen zu können, ist eine Änderung des Heilberufsgesetz mit Aufnahme der "juristischen Person" daher erforderlich.

Werden Sie sich für eine entsprechende Änderung einsetzen?


Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
Um ein gefahrloses Miteinander von Mensch und Hund zu ermöglichen und um sowohl Menschen als auch Tiere effektiv vor Hunde-Angriffen zu schützen, ist es dringend erforderlich, dass die HundeVO modernisiert und auf den aktuellen wissenschaftlichen Stand gebracht wird. Dies betrifft vor allem auch die hoffnungslos veraltete Sachkundeprüfung, durch die aggressives Verhalten von Hunden sogar gefördert wird. Zudem enthält die Hessische Verordnung noch immer neun Hunderassen, bei denen die Gefährlichkeit allein aufgrund der Rassezugehörigkeit.

Werden Sie sich für eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) einsetzen, die insbesondere folgende Punkte enthält:

  • Verpflichtung für alle Hundehalter zum Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung;
  • Pflicht zur Kennzeichnung aller Hunde mittels Mikro-Chip sowie zur Registrierung in einem zentralen Haustierregister;
  • obligate theoretische Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes;
  • praktische Überprüfung des theoretischen Tests ein Jahr nach dem Erwerb des Hundes;
  • Abschaffung der Liste der sogenannten gefährlichen Hunde, da sich der Nutzen der Liste weder im praktischen Vollzug noch auf wissenschaftlicher Basis betätigt hat.


Organisation der Behandlung von Wildtieren und Tieren, deren Besitzer:innen die Kosten nicht tragen kann
Aktuell nimmt die Zahl der Wildtiere und von Tieren, deren Besitzer:innen sich eine tierärztliche Behandlung nicht leisten können, stark zu. Aus Sicht des Tierschutzes liegt in der Regel kein vernünftiger Grund zur Euthanasie vor. Bei Wildtieren, insbesondere bei invasiven Arten wie dem Waschbär, stellt sich nicht nur die Frage, wer die Kosten der Behandlung trägt, sondern auch, wo die Tiere noch untergebracht werden können, denn die Aufnahmestationen sind voll. Die Last kann nicht nur alleine auf die Schultern von Tierärzten und Tierärztinnen und den Tierschutzvereinen verteilt werden, sondern es ist ein gesamtpolitisches Problem.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um dieser Situation zu begegnen?