Aktuelles

16.11.2011

Versorgungswerk: Ab 1. Januar 2012 geltende Satzungsänderungen


Die Delegiertenversammlung der Landestierärztekammer Hessen hat im April 2011 Änderungen der Satzung des Versorgungswerks beschlossen, die zwischenzeitlich von der Aufsichtsbehörde genehmigt sowie im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht wurden und ab 1. Januar 2012 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen u. a. die Rente mit 67, den Berufsunfähigkeitsschutz und die Hinterbliebenenversorgung. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Versorgungswerks, Kollege Volker Linss, und der Geschäftsführer, Herr Frank Menz, haben dazu ein ausführliches Informationsschreiben erstellt, das Sie <link fileadmin www_ltk_hessen_de dateien_neu verschiedenes download>hier finden. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an die Mitarbeiter in der LTK-Geschäftsstelle zu wenden. Herr Schilling und Herr Claus beantworten Ihre Fragen gern. Herr Schilling: Telefon 06127 - 90 75 20
Herr Claus: Telefon 06127 - 90 75 14