Aktuelles

28.10.2013

Versuchstierzahlen 2012


Im vergangenen Jahr ist die Zahl der für Tierversuche eingesetzten Tiere im Gegensatz zum Vorjahr wieder angestiegen. In Deutschland wurden im Jahr 2012 1,57 Millionen Wirbeltiere in Tierversuchen verwendet. Hinzu kommen weitere 1,51 Millionen Tiere, die für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt wurden, die nach dem Tierschutzgesetz in der 2012 geltenden Fassung nicht als Tierversuche einzustufen waren. Darunter fallen zum Beispiel Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden, ohne dass zuvor ein Eingriff an ihnen vorgenommen wurde. Organe oder Zellmaterial von solchen Tieren werden unter anderem für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch verwendet. Bei diesen Tieren ist seit mehreren Jahren ein zahlenmäßiger Anstieg festzustellen. Ein weiterer Verwendungszweck ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von unter anderem Tierpflegern, Wissenschaftlern oder Tierärzten. Die Gesamtzahl an Tieren, die in Tierversuchen und für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt wurden, ist damit um 5,8 Prozent gestiegen. Versuchstiere Über 87 Prozent der eingesetzten Versuchstiere waren Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei der Anteil der Mäuse etwa 73 Prozent ausmacht. Fünf Prozent der Tiere waren Fische, zwei Prozent Vögel und drei Prozent Kaninchen. Während sich die Anzahl verwendeter Tiere insbesondere bei den Mäusen, Ratten und Kaninchen im Vergleich zum Vorjahr erhöhte, verringerte sie sich unter anderem bei den Meerschweinchen, Vögeln, Fischen und Affen zum Teil deutlich. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Zweck der Tierversuche Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. So dienten 1,6 Millionen der insgesamt knapp 3,1 Millionen Tiere der Erforschung von Erkrankungen von Menschen oder Tieren. Bei den Versuchszwecken war eine Steigerung der Anzahl eingesetzter Tiere in der biologischen Grundlagenforschung um 11,8 Prozent und bei der Herstellung beziehungsweise Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten um 2,6 Prozent zu verzeichnen. Dagegen war bei den für toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheitsprüfungen eingesetzten Tieren eine Reduzierung um 4,6 Prozent sowie bei den zur Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin eingesetzten Tieren um 8,8 Prozent festzustellen. Die Zahlen basieren auf den Angaben der Bundesländer, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) jährlich auswertet. Bei der Datenerhebung werden alle Wirbeltiere erfasst, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, unabhängig von der Belastung durch den jeweiligen Eingriff. Dies schließt eine Blutentnahme ebenso ein wie einen operativen Eingriff oder einen Arzneimitteltest. Tierversuche dürfen in Deutschland grundsätzlich nur an Wirbeltieren durchgeführt werden, die speziell für solche Zwecke gezüchtet wurden. Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere und Fische. Dagegen generell verboten sind Tierversuche zur Entwicklung von Waffen, Munition, Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika. Genehmigung von Tierversuchen Alle Versuchsvorhaben bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung der zuständigen Behörde bzw. müssen dort angezeigt werden. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller wissenschaftlich begründet dargelegt hat, dass der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Außerdem muss der Tierversuch ethisch vertretbar sein. Bestimmte Tierversuche sowie der Einsatz für bestimmte andere wissenschaftliche Zwecke unterliegen einer Anzeigepflicht. Tierversuchsfreie Prüfmethoden Deutschland leistet innerhalb der Europäischen Union einen herausragenden Beitrag für die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind. Besonders sind hier die "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET), der Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesforschungsministeriums, der Tierschutzforschungspreis des BMELV sowie die Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen" zu nennen. Da, wo auch in Zukunft auf den Einsatz von Tieren in Wissenschaft und Forschung nicht verzichtet werden kann, muss ihr größtmöglicher Schutz gewährleistet sein. 2013 traten daher EU-weit neue, für die Mitgliedstaaten verbindliche Regelungen in Kraft, mit denen der Schutz von Versuchstieren weiter verbessert wird. <link http: www.bmelv.de shareddocs downloads landwirtschaft tier tierschutz external-link-new-window external link in new>Versuchstierzahlen 2012 Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 28.10.2013