08.04.2002 Stellungnahme des Arbeitskreises "Gefährlicher Hund" der Landestierärztekammer Hessen zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde (Fünftes Gesetz zur Änderung der HSOG) Der Arbeitskreis "Gefährlicher Hund" der LTK Hessen begrüßt die Initiative der Landesregierung, nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.08.2001 zum Schutz der Opfer von Hundebissen eine Haftpflichtversicherung einzuführen. Nicht zu akzeptieren ist eine unterschiedliche Bewertung von Hundebissen. Nicht nachvollziehbar ist, warum ein Geschädigter, der von einem "Listenhund" gebissen worden ist, durch eine Haftpflichtversicherung in Höhe von Euro 500.000 abgesichert wird, während das Opfer eines Bisses eines bislang unauffälligen Hundes, der nach der Gefahrenabwehr-Verordnung nicht explizit genannten Rassen bei Vermögenslosigkeit des Hundehalters keinen finanziellen Ausgleich seines Schadens erwarten kann. Aus dem Entwurf ist nicht zu erkennen, wie mit Hunden zu verfahren ist, die nach bestandenem Wesenstest ihre Sozialverträglichkeit amtlich dokumentiert haben und somit folgerichtig aus dem Kreis der gefährlichen Hunde ausscheiden. Erfahrungsgemäß werden durch unsachgemäße Hundehaltung schwere Unfälle verursacht - ein streunender Hund überquert eine stark befahrene Straße, veranlasst einen Autofahrer zu einer Vollbremsung mit folgendem schweren Verkehrsunfall - diese alltäglichen Gefahren gehen von Hunden aller Rassen und Größen aus! Im Sinne einer Gleichbehandlung empfiehlt der Arbeitskreis "Gefährlicher Hund", eine Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hunde einzuführen.