Möglicher Behandlungsfehler?
Zunächst sollten Sie selbst mit Ihrer Tierärztin bzw. Ihrem Tierarzt über die Behandlung sprechen, um beiden Seiten die Möglichkeit einzuräumen, Missverständnisse zu beseitigen.
Die LTK Hessen hat keine Gutachterstelle eingerichtet, die eine tierärztliche Behandlung bewerten können. Sie haben die Möglichkeiten
- den Versicherer (Haftpflichtversicherung) der Tierarztpraxis- oder Klinik einzuschalten
- oder ein Schlichtungsverfahren bei der LTK Hessen zu beantragen (siehe Punkt "Schlichtung")
- oder den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten
Es gilt aber stets: Eine gütliche Einigung ist immer der beste Weg für alle Beteiligten.
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