Beschwerdeverfahren
Die Tierärzteschaft hat sich mit der Landestierärztekammer Hessen (LTK Hessen) eine eigene Berufsaufsicht gegeben, um selbst dafür Sorge zu tragen, dass berufswidriges Verhalten geahndet wird. Dabei legt die Berufsordnung für Tierärzt:innen in Hessen (auf der Grundlage des Hessischen Heilberufsgesetzes) fest, welche Gebote Tierärzt:innen einhalten müssen und deren Einhaltung durch die LTK Hessen geprüft und überwacht wird.
One Health - Mission Rabies: Ein erfolgreiches Modellprojekt
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Tiergestützte Interventionen und Aktivitäten
8. Tagung der Tierärztlichen Plattform Tierschutz (TPT)Tiergestützte Interventionen und Aktivitäten...




