Weiterbildung
Nachfolgend finden Sie Dokumente der LTK Hessen mit rechtlichem Bezug zur Weiterbildung.
Für den Antrag zur Erlangung einer Fachtierarzt- bzw. Zusatzbezeichnung bitten wir um folgende Beachtung:
Für alle Anträge, die bis zum 15. Mai eines Jahres eingehen, findet die Prüfung voraussichtlich im September desselben Jahres statt. Die Prüfungen für alle Anträge die bis zum 15. November eines Jahres eingehen, finden voraussichtlich im März des Folgejahres statt.
Wichtige Hinweise zum Einreichen der Antragsunterlagen!
- Alle Unterlagen sind per E-Mail einzureichen (nicht über eine Cloud).
- Unterlagen wie Antrag (digital ausfüllen), Lebenslauf, Fortbildungsnachweise, Weiterbildungszeugnisse usw. sind als pdf-Dateien einzureichen. Bilddateien werden nicht akzeptiert.
- Fallprotokolle sind in einer Excel-Datei einzureichen, dabei muss gewährleistet sein, dass eine ordnungsgemäße Nummerierung, wie im Leistungskatalog gefordert, erfolgt ist.
- Bitte beachten Sie bei einem Namenswechsel, dass Antrag und Lebenslauf angepasst wurden.
Wir bitten um Beachtung, dass nicht ordnungsgemäß eingehende Anträge nicht bearbeitet werden können und an den Absender zurück geschickt werden. Dies gilt auch, wenn das Antragsformular nicht digital ausgefüllt wurde.
- Weiterbildungsordnung Stand 01.03.2022
- Anlage zur Weiterbildungsordnung Stand 01.03.2022
- Weiterbildungsvereinbarung Stand 01.01.2025
- Fachtierarztbezeichnungen
- Zusatzbezeichnungen und Teilgebietsbezeichnung
- FTA-Antragsformular Stand 01.08.2025
- Muster eines Weiterbildungszeugnisses
- Merkblatt für das Anerkennen von Publikationen
- Fallprotokoll-Muster
- Falldiskussion-Muster
- Richtlinie zur Erlangung eines Fortbildungszertifikats
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