Wie Sie die Fachkunde im Strahlenschutz (Röntgen) erwerben und erhalten.

Tierärztinnen und Tierärzte dürfen ohne gültige Fachkunde im Strahlenschutz kein Röntgengerät bedienen.

Erwerb der Röntgenfachkunde

Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland absolviert haben, haben Sie die Fachkunde im Strahlenschutz in der Regel mit Abschluss des Studiums erworben und bescheinigt bekommen. 
Bei einem Studium an der JLU Gießen wird diese Bescheinigung seit einigen Jahren mit der Ausgabe der Examenszeugnisse an die Absolventinnen und Absolventen verteilt. Wenn das Studieum bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, findet sich statt einer separaten Bescheinigung oft ein Vermerk über den Fachkundeerwerb auf dem Examenszeugnis (Zeugnis über den dritten Prüfungsabschnitt) selbst. 

Falls Sie im Ausland studiert haben, müssen Sie die deutsche Röntgenfachkunde separat erwerben. Dies ist unabhängig davon, ob Sie im Rahmen der Anerkennung Ihres Studiums an einer Radiologieprüfung teilgenommen haben.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an uns, wir geben Ihnen Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie zum Erwerb benötigen.

Erhalt der Fachkunde

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch den Besuch eines geeigneten Kurses aufgefrischt werden.
Unser Kursangebot finden Sie hier. 
Sie können aber auch anderenorts einen Auffrischungskurs besuchen, sofern dieser nach der Richtlinie im Strahlenschutz in der Tierheilkunde anerkannt ist.

Bitte lassen Sie uns nach dem Kursbesuch die Kursbescheinigung als pdf. per E-Mail zukommen. 
Sofern uns eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt, werden wir Sie dann zum Ablauf der Frist nach 5 Jahren an den nächsten Kursbesuch erinnern.

Wenn die 5-jährige Frist zwischen den Kursbesuchen bereits überschritten ist, nehmen Sie bitte Konktakt zu uns auf. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob der Besuch eines Grundkurses ansteht.
Grundkurse bieten wir leider nicht selbst an.

 

Bitte beachten Sie generell, dass die 5-jährige Frist auch abläuft, wenn Sie gerade nicht tierärztlich tätig oder z.b. in Elternzeit oder arbeitslos sind.

 

Rechtsgrundlagen:

Strahlenschutverordnung

Richtlinie zum Strahlenschutz in der Tierheilkunde