Wie kann ich meine Fortbildungspflicht gegenüber der LTK-Hessen erfüllen?
Auszug aus § 6 der Berufsordnung - das ganzt Dokument finden Sie hier.
§ 6 ‐ Fortbildungspflicht, Qualitätssicherung
(1) Jeder Tierarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich über die für seine Berufsausübung
geltenden maßgeblichen Rechtsvorschriften sowie die Vorschriften des Berufsstandes zu unterrichten.
Er hat der Kammer auf Anforderung nachzuweisen, dass er der Fortbildungspflicht nachgekommen ist.
Maßgeblich für die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren
geleisteten Fortbildungsstunden.
(2) Der Umfang der Fortbildungspflicht beträgt für
1. Tierärzte: mindestens 20 Stunden/Jahr,
2. Tierärzte mit Behandlungs‐, Tätigkeits‐und Interessenschwerpunkte: 20 Stunden/Jahr, davon mindestens 10 Stunden/Jahr fachbezogen
3. Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: mindestens 24 Stunden/Jahr,davon mindestens 12 Stunden/Jahr fachbezogen,
4. Fachtierärzte: mindestens 30 Stunden/Jahr, davon mindestens 15 Stunden/Jahr fachbezogen,
5. zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Stunden/Jahr,davon mindestens 20 Stunden/Jahr im Gebiet der Ermächtigung.
Führt ein Tierarzt mehrere Zusatz‐ und/oder Fachtierarztbezeichnungen, so umfasst die
Fortbildungspflicht mindestens die Summe der fachbezogenen Fortbildungsstunden gemäß Ziffer 3.
und 4. für die jeweiligen Zusatz‐ und/oder Fachtierarztbezeichnungen. Diese Summe darf die
Mindestfortbildungszeit nach Ziffer 3. und 4. (24 bzw. 30 Stunden) nicht unterschreiten.
Anrechenbar ist nur Fortbildung, die von den Tierärztekammern der Länder oder der Akademie für
tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer anerkannt ist. Kaufmännisch‐
betriebswirtschaftliche Fortbildung kann mit maximal 25 % der gesamten Fortbildungszeit anerkannt
werden.
(3) Tierärzte, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, müssen die fehlenden Stunden
innerhalb des Folgejahres zusätzlich nachweisen. Bei Verstoß wird ein Ordnungsgeld festgesetzt.
Außerdem kann Tierärzten mit zusätzlicher Fortbildungspflicht die Berechtigung entzogen werden,
ihre Zusatz‐, Gebiets‐ oder Teilgebietsbezeichnung zu führen…..
Weitere Informationen zum Thema:
- Onlinefortbildungen werden gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen anerkannt.
- Für das Jahr des Studienabschlusses ("frisch von der Uni") müssen keine Stunden nachgewiesen werden.
- Wenn Sie wegen Arbeitslosigkeit oder Elternzeit nicht tierärztlich tätig sind, müssen für diesen Zeitraum ebenfalls keine Fortbildungsstunden nachgeweisen werden.
- Bitte heben Sie bei besuchten Veranstaltungen, für die keine ATF-Stunden ausgewiesen sind, zusätzlich zur Teilnahmebescheinigung auch die Agenda auf.
- Bitte heben Sie jeweils die Fortbildungsbelege der letzten 3 Jahre auf, wir schreiben regelmäßig Mitglieder an und bitten sie um Vorlage.
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