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Pressemitteilung der LTK Hessen vom 27.11.2009

Blauzungenkrankheit: Landestierärztekammer Hessen für Pflichtimpfung

Am kommenden Montag wird der Agrarausschuss des Bundesrates darüber entscheiden, ob die Impfung gegen die bei Wiederkäuern auftretende Blauzungenkrankheit künftig auf freiwilliger Basis fortgeführt wird. Seit 2008 besteht eine Pflichtimpfung. Die Landestierärztekammer (LTK) Hessen spricht sich nachdrücklich dafür aus, diese Impfplicht beizubehalten und fordert die Bundesländer auf, im Agrarausschuss entsprechend abzustimmen. "Nur durch die Beibehaltung der flächendeckenden Pflichtimpfung erscheint eine Eliminierung des Erregers möglich", so Dr. Michael Zschöck, Vorsitzender des Tierseuchenausschusses der LTK Hessen. "Die Pflichtimpfung bietet außerdem erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Denn zukünftige Kosten für die Impfung und Entschädigungen nach einem Krankheitsausbruch sowie Handelsbeschränkungen wären dann langfristig nicht mehr zu erwarten." Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 trat erstmals in Deutschland auf. 2007 wurden über 20 000 Fälle nachgewiesen. 2008 - das Jahr, in dem die Pflichtimpfung eingeführt wurde, waren es noch über 5 000 Fälle. Im Jahr 2009 verringerte sich die Anzahl der infizierten Tiere deutlich auf 142 (Stand 20. November, Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums). Trotz dieses starken Rückgangs der Erkrankungen ist seitens der Bundesländer jetzt beabsichtigt, die Impfpflicht abzuschaffen und die Impfung auf freiwilliger Basis fortzusetzen. "Mit der Impfung auf freiwilliger Basis kann sicherlich auch ein gewisser Schutz der empfänglichen Tiere erreicht werden. Dieser wird jedoch vermutlich nicht ausreichen, um die Neuerkrankungen und die damit einhergehenden Schadwirkungen gänzlich zu verhindern. Somit ist die gewünschte Eliminierung des Erregers unter Umständen gefährdet", so Dr. Zschöck. Geht man bei der freiwilligen Impfung von einer Impfabdeckung von etwa 30 Prozent aus, werden die Schäden bei ungeimpften Tieren nach Ansicht von Experten des Friedrich Löffler Instituts (FLI) pro Jahr auf 20 bis 30 Millionen Euro geschätzt, zuzüglich der Kosten für die Entschädigungen bei Masttieren und Mutterkühen, die prospektiv nicht beziffert werden können. Hinzu kommen die eigentlichen Impfkosten in Höhe von 37 Millionen Euro. Zudem wären unter diesen Umständen ein nicht unerheblicher Teil der bisher in die Pflichtimpfung investierten Mittel in Höhe von 200 bis 250 Millionen Euro als Verlust zu verbuchen. Das FLI kommt zu dem Schluss, dass das Risiko erneuter Infektionen bei Wegfall der verpflichtenden Impfung als hoch einzuschätzen ist - mit tierschutzrelevanten Leiden und Schmerzen bei neu infizierten Tieren sowie mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Bericht des FLI Kontakt: Prof. Dr. Alexander Herzog,
Präsident der LTK Hessen,
06127 - 90 75 0

Dr. Michael Zschöck,
Telefon 0641 - 48 00 52 54,
michael.zschoeck(at)lhl.hessen.de