Pressemitteilung der Landestierärztekammer Hessen vom 26.06.2009

100 Jahre Tierseuchengesetz
Enge Zusammenarbeit zwischen Tier- und Humanmedizinern für Gesundheit von Tier und Mensch notwendig

Vor genau 100 Jahren, am 26. Juni 1909, wurde das erste Reichs-Viehseuchengesetz erlassen. Die damit eingeführten grundlegenden Prinzipien zur Bekämpfung von Tierseuchen haben bis heute Gültigkeit. Die Landestierärztekammer (LTK) Hessen hält jedoch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Tier- und Humanmedizinern für dringend erforderlich, um die Gesundheit von Tier und Mensch in einer globalisierten Welt auch künftig zu sichern. Erst vor wenigen Wochen, am 3. Juni, diskutierten Vertreter der hessischen Heilberufskörperschaften, darunter neben der LTK Hessen auch die Landesärztekammer und Landeszahnärztekammer, auf dem Heilberufetag in Wiesbaden über die veränderte Situation im Hinblick auf Zoonosen, also Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragbar sind und stellten fest, dass neben einer Stärkung des öffentlichen Veterinärwesens eine enge Kooperation zwischen den Heilberufen absolut notwendig ist. "Wegen des wachsenden Reiseverkehrs und des Klimawandels treten einige Zoonosen wie z. B. Tuberkulose auch in unseren Breiten wieder auf", so Prof. Dr. Alexander Herzog, Präsident der LTK Hessen. "Aber auch weniger bekannte Krankheiten bedrohen die Gesundheit des Menschen, darunter die von Bakterien hervorgerufene Listeriose, die durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen wird und im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Oder auch das sogenannte Q-Fieber, das grippeähnliche Symptome hat." Nach 100 Jahren gesetzlich geregelter Tierseuchenbekämpfung seien jetzt insbesondere Human- und Tiermediziner zusammen gefordert, Strategien zu entwickeln, um aktuellen und künftigen Gefahren zu begegnen. Auch die Tiergesundheitsstrategie der EU-Kommission erkenne diese Notwendigkeit im Konzept "Eine Welt, eine Gesundheit, eine Medizin" an. Informationen zum Heilberufetag Kontakt:
Prof. Dr. Alexander Herzog
Präsident der Landestierärztekammer Hessen
Tel.: 06127 - 90 75 0