Resolution der Delegiertenversammlung der Landestierärztekammer Hessen vom 21.11.2007

LTK Hessen fordert strengere Umsetzung der "Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28.06.2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern" in nationales Recht In Deutschland werden jährlich etwa 400 Millionen Masthühner geschlachtet. Die Tiere werden fast ausschließlich in großen Hallen in Bodenhaltung gehalten und erreichen ihr Schlachtgewicht mit etwa fünf Wochen. Konkrete Vorgaben zur Haltung gibt es bislang nicht. Nach einer freiwilligen Vereinbarung von 1999 soll die Besatzdichte 35 kg/m2 nicht überschreiten. Bei einem Gewicht von etwa 1,8 kg am Ende der Mast entspricht dies knapp 20 Tieren. Im Mai 2007 ist auf EU-Ebene eine Richtlinie zur Masthühner-Haltung beschlossen worden und inzwischen in Kraft getreten. Diese Richtlinie muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Nach der Richtlinie dürfen 33 kg/m2 gehalten werden, unter besonderen Bedingungen (diese betreffen Klima und Lüftung sowie das Führen von Bestandsbüchern) kann die Besatzdichte auf 39 kg/m2 bis maximal 42 kg/m2 erhöht werden. Der EU-eigene Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz (Scientific Committee on Animal Health and Animal Welfare, SCAHAW) hat am 21.03.2000 einen Bericht zur Masthühner-Haltung veröffentlicht. Darin benennt er als Nebenwirkungen der intensiven Zucht und Selektion von Masthühnern Gliedmaßenerkrankungen (Beinschwäche durch übermäßiges Muskelwachstum), Aszites sowie plötzlichen kreislaufbedingten Tod. Nach dem SCAHAW-Bericht hängen die Folgen der Besatzdichte u. a. von der Belüftung und dem Raumklima ab. Jedoch treten Probleme mit dem Wohlbefinden bei einer Besatzdichte über 30 kg/m2 auch bei optimalem Raumklima wahrscheinlich auf. Stimmen Raumklima und Belüftung nicht, treten schon bei sehr viel niedrigeren Besatzdichten Probleme auf. Um Tierschutzprobleme weitgehend zu vermeiden, sollte die Besatzdichte 25 kg/m² oder noch weniger betragen. Das bedeutet: 25 kg/m² sollten unter Tierschutzaspekten nicht überschritten werden; 30 kg/m² sind als absolutes Maximum und nur bei besonders guten, kontrollierten Klimabedingungen tolerierbar. Die Vorgaben der Richtlinie entsprechen also nicht den Ergebnissen des EU-eigenen Wissenschaftlichen Ausschusses. Eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie würde in Deutschland die schon jetzt zum Teil vorherrschenden tierschutz- und artwidrigen Bedingungen in der Hühnermast verschlimmern. Dies widerspricht den Vorgaben des Tierschutzgesetzes nach verhaltensgerechter Unterbringung sowie dem Staatsziel Tierschutz. Daher ist eine wesentlich strengere Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht erforderlich. Die Richtlinie stellt dies den Mitgliedstaaten in Artikel 1 ausdrücklich frei. Die Landestierärztekammer Hessen fordert daher die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wesentlich strengere Haltungsvorgaben für Masthühner zu erlassen, als die Richtlinie es vorsieht, und sich bei diesen Vorgaben an die Empfehlungen des Berichts des Wissenschaftlichen EU-Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz vom 21.03.2000 zu halten. -------------------------------------------- (1) Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (1999): Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) und Puten (2) Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28.06.2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (3) The Welfare of Chickens kept for Meat Production (Broilers), Report of the Scientific Committee on Animal Health and Animal Welfare, Adopted 21 March 2000