Voraussetzung einer Beschwerde

Voraussetzung für die Bearbeitung einer Beschwerde ist, dass der Tierarzt, gegen den sich die Beschwerde richtet, Mitglied der LTK Hessen ist und der beanstandete Sachverhalt zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Weiterhin darf in derselben Sache nicht bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen, anhängig oder gleichzeitig eingeleitet worden sein.

Die formelle Voraussetzungen einer Beschwerde finden Sie hier.