Aktuelles

25.04.2024

Kammern in Hessen für freiheitlich-demokratische Grundordnung


Ein Großteil der Kammerorganisationen in Hessen unterzeichnete eine Erklärung und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung am Mittwoch, dem 24. April 2024 in den Räumen der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die Unterzeichnung fand im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Verbands Freier Berufe in Hessen (VfBH) statt.

Nachstehend der Text der Erklärung:

Kammern in Hessen für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestimmt das Handeln der Kammern in Hessen.
Kammern sind als Selbstverwaltungskörperschaften eingegliedert in den Aufbau der öffentlichen Behörden und werden als mittelbare Staatsverwaltung zusammengefasst. Deswegen sind sie an die Verfassung gebunden. Verfassungsrechtliche Grundlage und Ausrichtung des Handelns der Kammern in Hessen ist daher stets die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie sind die nicht hinterfragbaren Gegenstände der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Sie bilden damit das Fundament für jegliche Kammertätigkeit in Hessen.

Mehr zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern und die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie auf den Web-Präsenzen der Organisationen.

Erklärung als pdf-Datei