Veröffentlicht im Deutschen Tierärzteblatt 6/2022, Seite 800:
Der Vorstand der Landestierärztekammer Hessen hat folgende Termine bestimmt:
- Die Wahlfrist gemäß § 5 der Wahlordnung läuft ab Zugang der Wahlunterlagen bis zum 14.09.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen).
- Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlleiter endet am 27.06.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen).
- Die Sitzung des Wahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, findet am 29.06.2022 statt.
- Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt im Deutschen Tierärzteblatt, Ausgabe 8/2022
- Das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 13.07. bis 27.07.2022 zu den üblichen Bürozeiten für die Kammermitglieder zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Hessen ausgelegt.
- Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sind bei dem Wahlleiter bis spätestens 28.07.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen) schriftlich zu erheben.
- Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt ab 23.08.2022
- Die Stimmauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 20.09.2022