Veröffentlicht im Deutschen Tierärzteblatt 6/2022, Seite 800:

Der Vorstand der Landestierärztekammer Hessen hat folgende Termine bestimmt:

  1. Die Wahlfrist gemäß § 5 der Wahlordnung läuft ab Zugang der Wahlunterlagen bis zum 14.09.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen).
  2. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen beim Wahlleiter endet am 27.06.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen).
  3. Die Sitzung des Wahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, findet am 29.06.2022 statt.
  4. Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt im Deutschen Tierärzteblatt, Ausgabe 8/2022
  5. Das Wählerverzeichnis ist in der Zeit vom 13.07. bis 27.07.2022 zu den üblichen Bürozeiten für die Kammermitglieder zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Hessen ausgelegt.
  6. Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sind bei dem Wahlleiter bis spätestens 28.07.2022, 16:00 Uhr (eingehend im Briefkasten der Landestierärztekammer Hessen, Bahnhofstraße 13, 65527 Niedernhausen) schriftlich zu erheben.
  7. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt ab 23.08.2022
  8. Die Stimmauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlausschuss in der öffentlichen Sitzung am 20.09.2022