Infos

Praxen und Kliniken im Internet

1. Startseite

Es muss sichergestellt sein, dass der Nutzer/die Nutzerin beim Suchprozess zunächst ausschließlich Zugang zur Startseite erhält. Hier dürfen nur die für das Praxisschild zulässigen Angaben stehen:
  • Name des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin
  • Akademische Titel
  • Tierärztliche Titel (Gebietsbezeichnung, Teilgebietsbezeichnung, Zusatzbezeichnung)
  • Berufsbezeichnung
  • bei Gemeinschaftspraxen: entsprechende Angaben für die Praxispartner/innen
  • ggf. die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik"
  • Sprechstunden
  • Praxisanschrift
  • Telefon
  • und Faxnummer(n) sowie E-Mail-Adresse
  • Anschrift und Telefonnummer(n) der Privatwohnung, falls diese außerhalb der Praxisstelle liegt
  • Veterinärlogo

2. Folgeseiten

Die Folgeseiten dürfen erst auf Nachfrage des Nutzers/der Nutzerin durch Betätigung einer zusätzlichen Schaltfläche zugänglich sein. Sie dürfen sachliche Informationen tiermedizinischen Inhalts und organisatorische Hinweise zur Patientenbehandlung enthalten. Dies sind folgende Angaben:
  • Besondere tierärztliche Kenntnisse und Fähigkeiten (nur bei Nachweis angemessener Fortbildung)
  • ausländische Fortbildungsnachweise
  • Sprachkenntnisse
  • Zeitpunkt der Approbationserteilung
  • Zeitpunkt der Fachtierarztanerkennung
  • Zeitpunkt der Niederlassung
  • Darstellung besonderer apparativer Ausstattung
  • Beschreibungen bestimmter Vorgehensweisen, die in der Praxis zur Vorbereitung des Patienten auf spezielle Untersuchungen oder Behandlungsmaßnahmen zweckmäßig sind
  • Informationen über die Beförderung des Tieres
  • Informationen über die Nachsorge des behandelten Tieres
  • Unterbringungsmöglichkeiten für spezielle Tierarten
  • Hinweise auf Sprechstundenzeiten
  • Sondersprechstunden
  • Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
  • Praxislage in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel (Straßenplan)
  • Angabe über Parkplätze
  • besondere Einrichtungen für Behinderte
  • Geburtsjahr des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin
  • Bilder des Praxisteams
  • Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund/einer Gruppenpraxis
  • Zusammenarbeit mit Organisationen wie Tierschutzvereinen, Tierzüchtern, Besamungsvereinen
  • Mitgliedschaft in der ATF/DVG
  • Anzeigen über Niederlassung, Urlaub und Vertretung
  • Praxislogo

Pflichtangaben auf Websites

Am 21.12.2001 ist ein Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Danach müssen Dienstanbieter (wozu auch Tierärzte/innen gehören), die eine Website betreiben, folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten:
  • Name und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • ggf. das Partnerschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registriernummer (bei dem Partnerschaftsregister handelt es sich um ein Verzeichnis ähnlich dem Handelsregister, in dem so genannte Partnerschaftsgesellschaften eingetragen sind; dies sind Personengesellschaften einer besonderen für freie Berufe geschaffenen Form, also ähnlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit Anklängen an das Recht der Kapitalgesellschaften),
  • Angaben über
    • die Kammer, der sie angehören (z. B. LTK Hessen),
    • die gesetzliche Berufsbezeichnung - also: Tierarzt/Tierärztin und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
    • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (z. B. Berufsordnung der LTK Hessen) und dazu, wie diese Regelungen zugänglich sind (z. B. durch einen Link auf die Website der LTK Hessen:
      alternativ die Fundstelle im Deutschen Tierärzteblatt),
  • ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Nach § 12 Abs. 1 des Teledienstegesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürften zulässig sein. Die LTK Hessen empfiehlt daher allen Tierärzte/innen, ihre Website schnellstmöglich diesen Bestimmungen anpassen.