Der EU-Heimtierausweis

30.09.2020:

In Hessen soll das Heimtierausweisausgabeverfahren an die HIT-Datenbank (HIT: Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) angebunden werden.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt dazu mit:

1. Die Registrierung in HIT bzw. die Zuweisung des Betriebstyps 754 zur Teilnahme am HIT-basierten Bestell- und Bezugsverfahren von Heimtierausweisen von den drucklegenden Firmen in Deutschland ist für ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte in Hessen auch über den 1. Oktober 2020 hinaus freiwillig.

2. Wer am HIT-basierten Verfahren teilnehmen möchte, beantragt mit Hilfe des Antragsformulars eine Registrierung und Zuweisung des Betriebstyps 754 beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. v. (HVL). Mit dem Antragsformular muss eine Kopie der Approbationsurkunde dem HVL zur Verfügung gestellt werden, damit der HVL auf dieser Grundlage prüfen kann, ob es sich bei der Antragstellerin/ dem Antragsteller auch tatsächlich um eine ermächtigte Tierärztin/ einen ermächtigten Tierarzt handelt.

3. Der HVL erhebt für die Registrierung in HIT eine Gebühr von 21,92 Euro (nach derzeitigen Informationen).

4. Tierärztinnen und Tierärzte, die bereits in HIT registriert sind, erhalten auf Antrag eine Zuweisung zum Betriebstyp 754. Diese Zuweisung ist kostenfrei.

5. Der Antrag kann unterschrieben auf dem Postweg oder per E-Mail an den HVL gerichtet werden. Bei elektronischer Versendung muss das Antragsformular per Hand unterschrieben und mit Unterschrift eingescannt übermittelt werden.

08/2014:

Was ist neu, was bleibt wie es ist?

Wichtige Informationen und Hinweise des BMELV über den EU-Heimtierausweis.


Die EU-Heimtierausweise dürfen nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Die Ermächtigung nach dem hessischen Landesrecht finden Sie hier.

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren:

In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und des Rates ist am 12. Juni in Kraft getreten und hebt die dem Reiseverkehr mit Heimtieren seit Mai 2003 zugrundeliegende Verordnung (EG) Nr. 998/2003 auf. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission ist am 18. Juli in Kraft getreten und gilt ebenfalls ab 29. Dezember 2014.